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Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele auf Facebook

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Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele auf Facebook

Die Bühne im Gericht übernimmt keine Haftung für die Nutzung von Facebook. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur unter Verwendung eines aktiven und realen Facebook-Accounts (keine sog. „Fake-Account“) möglich.

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die ihren ordentlichen Wohnsitz innerhalb Österreichs haben, das 18. Lebensjahr vollendet haben und die unsere Facebook-Seite und den jeweiligen gewinnauslobenden Beitrag auf Facebook „liken“ (mit dem Vorgang des „likens“ akzeptiert der Teilnehmer die Nutzungsbedingungen der Facebook-Seite der Bühne im Gericht; jederzeit abrufbar unter https://www.facebook.com/buehneimgericht/).

 

Es ist nicht erlaubt, im Namen einer anderen natürlichen Person an einem Gewinnspiel teilzunehmen. Der Teilnahmeschluss und der Gewinn sind dem jeweiligen gewinnauslobenden Facebook-Posting zu entnehmen. Im Falle, dass der Gewinn aus Eintrittskarten besteht, nimmt der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin zur Kenntnis, dass diese gemäß den Bedingungen des Veranstalters nicht an Dritte weitergegeben oder weiterverkauft werden dürfen.

 

Die Bühne im Gericht haftet nicht für die Richtigkeit sämtlicher Angaben, die durch Eingriffe von Dritten oder höherer Gewalt verändert oder verfälscht wurden.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bühne im Gericht, deren Angehörige sowie sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwaiger Kooperationspartner und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Bühne im Gericht behält sich das Recht vor, jene Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen bzw. von der Facebook-Seite zu blockieren und den Gewinn einzubehalten, die aufgrund von falschen Angaben mitspielen. Darunter fallen beispielsweise:

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  • die Verwendung mehrerer Facebook-Accounts,

  • die Angabe falscher Personendaten,

  • Manipulationen oder

  • die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel.

 

Die Gewinnerin bzw. der Gewinner wird per Facebook-Privatnachricht über den Gewinn benachrichtigt. Darüber hinaus wird über das Gewinnspiel kein Schriftverkehr geführt. Sofern es sich bei einer Teilnehmerin bzw. einem Teilnehmer um einen Amtsträger handelt, verpflichtet sie bzw. er sich aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen den Gewinn nur dann anzunehmen, wenn es mit den dienst- und organisationsrechtlichen Bestimmungen ihres bzw. seines jeweiligen Dienstgebers im Einklang steht. Dies ist gegebenenfalls auch schriftlich zu bestätigen.

 

Der Rechtsweg und Barablösen sind ausgeschlossen. Die Gewinnerin bzw. der Gewinner ist bei Abholung des Gewinns verpflichtet, sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis zu identifizieren. Bei nicht erbrachter Identifikation behält sich die Bühne im Gericht vor, den Gewinn nicht auszugeben.Die Bühne im Gericht behält sich vor, die Eintrittskarten beim Veranstaltungsort zur Abholung gegen Identifizierung durch amtlichen Lichtbildausweis zu hinterlegen.

 

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Facebook steht als Ansprechpartner für Rückfragen zu Gewinnspielen nicht zur Verfügung.

 

Zusatz zu Bild- und Tonaufzeichnung Die Bühne im Gericht behält sich vor, die Gewinner im Rahmen der Gewinneinlösung in Bild- und Ton festzuhalten. Die Gewinner geben ihr Einverständnis, dass die produzierten Bilder oder die Filmproduktion in unveränderter und geänderter Form durch die Bühne im Gericht, die mit dem Einverständnis der Gewinner handelt, räumlich und zeitlich unbegrenzt und unentgeltlich verbreitet und genutzt werden dürfen.

 

Es gilt österreichisches Recht.

 

Stand: Oktober 2017

 

© message Marketing- und Communications GmbH

 Meidlinger Hauptstraße 73/3, 1120 Wien

 

Telefon: +43 1 893 03 73 0

Mail: office@buehne-im-gericht.at

Web: www.buehne-im-gericht.at

UID: ATU48119904

 

  

Informationen gemäß ECG §5

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